Pflegegeld erhält man, wenn man die häusliche Versorgung selber organisiert, ohne auf Pflegesachleistungen zurückzugreifen. Dann können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder eine selbstbeauftragte Kraft die Pflege zu Hause übernehmen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.